Lootboxen: Österreich erklärt Schatzkisten für illegal

Lootboxen: Österreich erklärt Schatzkisten für illegal

Lootboxen: Das Geschäftsmodell viele Anbieter von Spiele-Apps steht in Österreich auf der Kippe. Lootboxen wurden dort in zweiter Instanz als illegal eingestuft. Electronic Arts und Sony wurden in einem Urteil aufgrund von Packs in FIFA Ultimate Team (FUT) zu einer Zahlung von mehreren Tausend Euro verurteilt. Der Publisher sieht das Urteil als falsch an, will aber auf eine Revision verzichten.

Das österreichische Bezirksgericht Hermagor erklärte bereits vor knapp einem halben Jahr Lootboxen für illegal. Damit wurden auch die Packs in FUT als konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel eingestuft. Sony wickelte mit seinem hauseigenen Store die Zahlungen der Kläger ab und da der japanische Konzern keine Glücksspiel-Konzession in Österreich besitzt, wurden die abgeschlossenen Verträge zwischen dem Unternehmen und Klägern als nichtig eingestuft. Die geleisteten Zahlungen können somit zurückgefordert werden.

Aus für Lootboxen in Österreich

Das Urteil wurde nun in einem Fall in Wien in zweiten Instanz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen der Hauptstadt bestätigt. Ein Urteil, das auch in einem Fall in Wien in zweiter Instanz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien bestätigt wurde. Electronic Arts (EA) und Sony wurden zu einer Zahlung von 10.800 Euro an Spieler verurteilt, die in Österreich jene Packs gekauft haben.

Richard Eibl, Geschäftsführer des Prozessfinanzierers Padronus, erklärte in einer Pressemitteilung: „Erstinstanzliche Gerichte orientieren sich an der Rechtsprechung der höherinstanzlichen Gerichte. Insofern ist die Signalwirkung der Gerichtsentscheidung für alle Lootboxen-Betreiber verheerend und im gesamten deutschsprachigen Raum einmalig.“ Das Urteil sei zudem „inhaltlich brutal“ und gehe mit den Anbietern von Lootboxen hart ins Gericht. Es sei „das Aus für Lootboxen in Österreich“.

EA mit Urteil nicht einverstanden

Electronic Arts (EA) erklärte in einer offiziellen Mitteilung, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein. Der Spiele-Hersteller ist der Meinung, „dass sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in diesem Fall falsch sind“. Berufung „gegen diese knappe Entscheidung, die über diesen Einzelfall hinaus keine weiteren rechtlichen Auswirkungen hat“, möchte das Unternehmen aber nicht einlegen.

EA erklärte sich zuversichtlich, „dass unsere Spiele kein Glücksspiel darstellen und dass wir die lokalen Gesetze vollständig einhalten“. EA verweist in der Erklärung außerdem auf „Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt“, die „in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden“ haben. „So auch in einem anderen Fall, der von demselben österreichischen Landgericht entschieden wurde. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere österreichischen Spieler weiterhin Zugang zu denselben Spielen und Funktionen haben wie die Millionen anderer Spieler“.

Verzicht auf weitere Rechtsmittel

Den Verzicht auf weitere Rechtsmittel erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum mit eher taktischen Gründen, wie er gegenüber dem Branchenmagazin kicker ausführte. „Es könnte EA nunmehr darum gehen, den Spielmodus im kommenden EA SPORTS FC 24 so umzugestalten, dass unklar wird, ob das neue Urteil hierauf noch anzuwenden ist.“ Schließlich gelten Urteile „stets nur für den Einzelfall“. In dem verhandelten Fall aus Österreich geht es um Ultimate Team in FIFA 21.

„Auch wenn es in Österreich und Deutschland das System der Präzedenzfälle nicht gibt, breitet sich die Einzelfallwirkung eines Urteils auch auf andere Verfahren aus, je höher das rechtssprechende Gericht steht. Und wenn EA oder Sony Rechtsmittel gegen das neue Urteil erheben, liefen sie unter Umständen Gefahr, dass gleich über den Spielmodus im neuen EA SPORTS FC 24 mitentschieden würde“, erklärte Dr. Daum. ✠