Lootboxen: InGame-Werbung ignoriert gesetzliche Vorgaben

Lootboxen: InGame-Werbung ignoriert gesetzliche Vorgaben

Lootboxen: Spiele-Hersteller bedienen sich Schatzkisten in unterschiedlichen Formen, um mit engagierten Spielern jede Menge Geld zu verdienen. Das Prinzip hat deutliche Parallelen mit kommerziellem Glücksspiel: Gamer kaufen sich mit echtem Geld die begehrten InGame-Währungen und investieren diese dann in Lootboxen. Die Schatzkisten allerdings können höchst unterschiedliche Inhalte haben, wirklich hochwertige Belohnungen sind die Ausnahme.

Eine Managerin von Branchenprimus Electronic Arts hat die Lootboxen einst mit „Surprise Mechanics“ beschrieben und damit den bekannten Nagel auf den Kopf getroffen. Obgleich Glücksspiele und Werbung für diese mittlerweile in vielen EU-Ländern strengen Regeln unterliegen, ignorieren Betreiber von sozialen Netzwerken diese oftmals.

InGame-Werbung ignoriert gesetzliche Vorgaben

Der Forscher Leon Y. Xiao will beispielsweise laut einem Bericht von Cashy’s Blog im Rahmen einer Untersuchung festgestellt haben, dass nur etwa 7 Prozent der Anzeigen für Spiele mit Lootboxen in der Werbung auch klar ausweisen, dass jene in den jeweiligen Spielen enthalten sind.

Untersucht wurden dabei Werbeanzeigen bei Facebook, Instagram sowie bei TikTok. Somit halten sich die werbenden Unternehmen in der Regel nicht an die Vorgaben der Europäischen Union. The Elder Scrolls Online sei einige der wenigen positiven Ausnahmen gewesen: In Anzeigen für das Spiel wird klipp und klar auf Lootboxen und InGame-Käufe hingewiesen.

Zuständige Behörden zeigen kaum Interesse

Xiao will außerdem herausgefunden haben, dass sich Electronic Arts (EA) am häufigsten an die Regeln halte, während ein Großteil der anderen großen Publisher wie Activision Blizzard, Sony, Take-Two Interactive, Warner Bros. Games und Ubisoft dies schlichtweg ignorieren.

EA dürfe man dessen ungeachtet allerdings nicht als Vorbild bezeichnen: Die Verweise auf In-Game-Käufe oder Lootboxen seien zwar formal vorhanden, würden aber häufig so kurz als schwer lesbare Texte eingeblendet, dass man im Grunde die Anzeigen pausieren und hereinzoomen müsse, um aufgeklärt zu werden. Als Fazit resümiert der Forscher, dass sich die Publisher bislang kaum um die rechtlichen Vorgaben scheren, bei den zuständigen Behörden jedoch offenbar das gleiche Desinteresse herrsche. ✠