Westdeutsche Spielbanken: NRW muss Staatshilfen zurückfordern
Westdeutsche Spielbanken: Nordrhein-Westfalen unterstützte 2023 den damals noch staatseigenen Glücksspielbetreiber mit Beihilfen in Höhe von mehr als 64 Millionen Euro. Die EU-Kommission hat nun entschieden, dass es sich bei den Zahlungen um eine mit dem EU-Markt unvereinbare staatliche Beihilfe handelt. Das Bundesland wird daher aufgefordert, die Gelder zuzüglich Zinsen von dem inzwischen privatwirtschaftlich geführten Betreiber zurückzufordern.
Die Entscheidung war das Ergebnis einer jahrelangen Untersuchung zu finanziellen Beihilfen für Westspiel. Die EU-Kommission ging dabei der Frage auf den Grund, ob die Unterstützungen im Einklang mit geltenden EU-Beihilfevorschriften waren.
Nordrhein-Westfalen muss Staatshilfen zurückfordern
Die Europäische Union hat konkret zwei eventuell nicht reguläre Beihilfen der staatseigenen NRW.BANK zugunsten von WestSpiel untersucht. Bei der ersten Beihilfe handelt es sich um jährliche Verlustabdeckungen in den Jahren 2009 bis 2015 in Höhe von 63,9 Millionen Euro. Hinzu kommt eine Kapitalzuführung im Jahr 2015 in Höhe von 64,8 Millionen Euro, die gewährt wurde, nachdem das Unternehmen 2009 bis 2015 millionenschwere Verluste erwirtschaftet hatte.
Die EU-Prüfer stellten in der vergangenen Woche ihre Ergebnisse vor: Demnach stellte die Jahresverlustdeckung keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar. Die Beihilfe verschaffe WestSpiel laut EU-Kommission keinen wirtschaftlichen Vorteil, da dafür unter anderem kein Transfer von Fremdmitteln erforderlich war. Zudem verhielt sich die NRW.BANK bei der Übernahme der Verluste von WestSpiel „wirtschaftlich vernünftig“, so die Kommission.
Westdeutsche Spielbanken machten Millionenverluste
Bei der Kapitalzuführung kam die EU-Kommission allerdings zu einem anderen Ergebnis: „In Bezug auf die zweite Maßnahme kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Kapitalzuführung mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar ist. Insbesondere ist die Maßnahme aufgrund der Struktur der NRW.BANK und der Beteiligung des Staates an ihren Entscheidungen dem Staat zuzurechnen. Darüber hinaus verschafft die Maßnahme WestSpiel einen wirtschaftlichen Vorteil“, heißt es von den EU-Prüfern.
Auf dieser Grundlage ordnete die Kommission an, dass Deutschland die 64,8 Mio. Euro zuzüglich Zinsen von WestSpiel zurückfordern muss. Als Grund dafür gibt sie an, dass so die durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrung beseitigt wird. Die Kommission betont, dass die EU-Beihilfevorschriften keine Geldbußen vorsehen. Die Entscheidung könnte für die im September 2021 an den privaten Spielbankbetreiber Gauselmann Gruppe verkaufte WestSpiel-Gruppe teure Konsequenzen haben.
Quellenangabe: Online-Casino-Zeitung