Sportwetten: Verstoß gegen Einzahlungslimit vereinfacht Rückforderung

Sportwetten: Verstoß gegen Einzahlungslimit vereinfacht Rückforderung

Sportwetten: Anbieter von Online-Sportwetten in Deutschland können auch bei Verstoß gegen Einzahlungslimit zur Rückzahlung gezwungen werden. Wettanbieter benötigen in Deutschland zwingend eine offizielle Lizenz, haben sie eine solche nicht, können sie per Gerichtsbeschluss zur Rückzahlung des Verlusts verpflichtet werden. Zahlreiche Anbieter weigern sich allerdings und beweisen auf ihren Firmensitz in Malta.

Zum Leidwesen von Gerichten und Betroffenen funktioniert das erschreckend gut. Die fehlende Genehmigung ist aber nicht der einzige Grund, warum Wettanbieter zur Rückzahlung des Verlusts verpflichtet sein können. Auch ein Verstoß gegen das monatliche Einzahlungslimit kann laut einem Bericht von Anwalt.de nach Einschätzung des Kammergerichts Berlin den Rückzahlungsanspruch begründen.

Verstoß gegen Einzahlungslimit vereinfacht Rückforderung

„Die Vergabe der Lizenzen ist an Bedingungen geknüpft, an die sich die Anbieter der Online-Glücksspiele, inklusive Sportwetten halten müssen. Dazu gehört unter anderem, dass sie dafür sorgen müssen, dass ein Spieler sein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro nicht übersteigen kann“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron. So soll verhindert werden, dass ein Spieler sprichwörtlich Haus und Hof verzockt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 22. März 2024 eindeutig klargestellt, dass Anbieter von Glücksspielen, die sich nicht an diese Regelung halten, ohnehin keine gültige Lizenz für den deutschen Markt erhalten hätten. Das Kammergericht Berlin teilt diese Ansicht und erklärt, dass Klagen von Spielern auf Rückzahlung ihrer Verluste entscheidungsreif sind, wenn der Anbieter gegen sogenanntes materielles Glücksspielrecht verstoßen hat.

Sportwetten Anbieter benötigen zwingend eine deutsche Lizenz

Ein Verstoß gegen das Einzahlungslimit bedeutet somit laut dem Kammergericht Berlin, dass abgeschlossene Verträge nichtig sind und Spieler daher ihre Verluste zurückfordern können. Das Gericht in Berlin sah sich zu dieser Stellungnahme veranlasst, nachdem der Bundesgerichtshof am 25. Juli 2024 den EuGH eingeschaltet hatte, um zu klären, ob ein Spieler Anspruch auf Erstattung seiner Verluste aus Online-Sportwetten hat. Das hat jedoch den Hintergrund, dass der Wettanbieter bereits eine Lizenz beantragt hatte, die nicht erteilt werden konnte, weil das damalige Vergabeverfahren gegen europäisches Rechts verstoßen hatte.

Der BGH hat dabei aber auch seine Position bekräftigt, dass es Online-Glücksspiele ohne die erforderliche Lizenz für illegal hält. Cocron empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass ihre Rückzahlungsansprüche zeitnah geltend machen, da diese unter Umständen auch verjähren können.

Quellenangabe: Anwalt.de