NRW: 350-Meter-Regel für Spielhallen wird nachgeschärft

NRW: 350-Meter-Regel für Spielhallen wird nachgeschärft

NRW: Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Standorte von Spielstätten verändern wird. Der Entwurf betrifft Spielhallen und Wettanbieter gleichermaßen und sieht eine Verschärfung der sogenannten 350-Meter-Regel vor. Der nordrhein-westfälische Landtag will somit das Ausführungsgesetz-NRW zum Glücksspielstaatsvertrag ändern.

Das Gesetz ist wie der deutschlandweite Glücksspielvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und reguliert das Glücksspiel in dem Bundesland. Die Gesetzeslage in NRW sieht vor, ein legales Glücksspielangebot in Kombination mit Spieler- und Jugendschutz zu ermöglichen und gleichzeitig Spielsucht zu verhindern.

NRW will 350-Meter-Regel für Spielhallen nachschärfen

Der neue Gesetzesentwurf führt allerdings aus, dass sich knapp dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gezeigt habe, dass die Umsetzung der selbst gesteckten Ziele nicht optimal funktioniert. Daher wurde nun erstmals der Mindestabstand von Spielstätten und Wettanbietern zu Schulen und Kindertageseinrichtungen in einem eigenen Absatz abgefasst. Dieser besagt, dass eine Spielhalle oder ein Wettbüro nicht näher als 350 Meter an Schulen oder Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einziehen darf.

Eine Art Schutzzone soll den Nachwuchs vor dem Glücksspiel schützen. Eine Glücksspieleinrichtung darf den Abstand nur in Ausnahmefällen unterschreiten. In der Erläuterung der Gesetzesänderung heißt es, dass für die Prüfung ein „strenger Maßstab“ gilt. Ausnahmen seien beispielsweise, dass die Spielhalle außer Sichtweite der Schule steht oder ein Durchgang trotz Sichtbarkeit nicht möglich ist.

Spielhallen dürfen nicht mit „anreizender Werbung“ locken

Eine weitere Maßnahme zum Kinder- und Jugendschutz in NRW: Die Spielhallen dürfen nicht mit „anreizender Werbung“ locken. Im Gesetzesentwurf heißt es: „Gerade auffällige Reklameschilder können durch ihre Aufmachung, etwa durch sich bewegende Bilder, bunte, blinkende Beleuchtung oder ähnlichem den Wunsch insbesondere in jungen Personen hervorrufen, eine Spielhalle zu betreten, die dies vorher nicht beabsichtigt hatten.“

Laut Psychologen ist der Weg in die Spielsucht bei Jugendlichen deutlich kürzer als bei Erwachsenen. So berichtet ein Experte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass die Regionen für Impulskontrolle und Entscheidungsfindung im Gehirn sich bei jungen Menschen sich noch ausprägen müssen. Der kurzfristige Gewinn stehe bei den Jugendlichen im Vordergrund und nicht die langfristigen Folgen. Dem will das Land NRW nun einen Riegel vorschieben und justiert beim Glücksspielgesetz nach. Das Gesetz muss allerdings noch den Landtag passieren. ✠

Quellenangabe: Online-Casino-Zeitung