Glücksspiel: Kärnten vergibt Lizenzen für Spielautomaten

Glücksspiel: Die Landesregierung von Kärnten muss bis Herbst 2025 entscheiden, welche Anbieter künftig Spielautomaten in dem Bundesland betreiben darf. Die Vergabe der entsprechenden Lizenzen läuft auf Hochtouren, der rechtliche Hintergrund ist das angepasste Spiel- und Glücksspielautomatengesetz, das seit dem letzten Jahr in Kraft ist. Das Regelwerk sieht vor, dass in Kärnten pro 1.200 Einwohner ein Automat erlaubt ist. Auf Grundlage der Bevölkerungszahl des Bundeslandes wären dies rund 475 Geräte.
Drei Anbieter haben sich für die Konzessionen für Spielautomaten beworben: Admiral Casinos & Entertainment AG, Amatic Entertainment AG und die Fair Games GmbH. Die Unternehmen wollen insgesamt 463 Automaten an 26 Standorten aufstellen.
Kärnten vergibt begehrte Lizenzen für Spielautomaten
Interessenten konnten sich bis Ende April 2025 bei dem offiziellen Ausschreibungsverfahren bewerben. Im Herbst des Jahres entscheidet dann eine Bewertungskommission, welche Bewerber den Zuschlag erhalten. Diese Entscheidung gilt für die nächsten zehn Jahre bis 2035.
Das überarbeitete Spiel- und Glücksspielautomatengesetz rückt zudem den Spielerschutz in den Mittelpunkt: Generell dürfen nur noch Personen im Alter von mindestens 18 Jahren mit entsprechender Spielerkarte am Automatenspiel teilnehmen. Wer hingegen versucht, mit einer Spielerkarte einer anderen Person zu spielen, macht sich laut der neuen Gesetzgebung strafbar.
Spiel- und Glücksspielautomatengesetz regelt Glücksspiel
Die Spielautomaten müssen außerdem zentral vom Bundesrechenzentrum überwacht werden können. Die Betreiber sind angehalten umfassende juristische Unterlagen einzureichen. Ein neuartiges Punktesystem führt den Schutz der Spieler mit 55 Prozent als wichtigstes Bewertungskriterium. Kriterien wie Infrastruktur, Qualitätssicherung und Erfahrung der Anbieter fließen ebenfalls in die Bewertung mit ein.
Die Anbieter müssen pro Spielautomat eine jährliche Gebühr von 10 Euro entrichten. Der Gewinn pro Spielautomat darf die Marke von 10.000 Euro nicht überschreiten. Ein Teil der Einnahmen geht verpflichtend in Maßnahmen zur Spielsuchtprävention in Österreich.
Registrierungs- und Sperrsystem „SpielerInfo“ in Österreich
In Österreich gibt es verpflichtende Spielerschutzmaßnahmen wie das Registrierungs- und Sperrsystem „SpielerInfo“, mit dem sich Personen selbst ausschließen können. Glücksspielanbieter sind verpflichtet, Limits bei Einsätzen und Spielzeiten anzubieten und regelmäßig auf Risiken hinzuweisen.
Die Vergabe der Lizenzen könnte auch ein Politikum werden: Admiral erhielt bei der letzten Vergabe im Jahr 2015 den Großteil der Lizenzen, hat aber inzwischen keinen österreichischen Eigentümer mehr. Die in Deutschland gegründete Tipico-Gruppe könnte Admiral sogar übernehmen. Ob dies bei der Entscheidung eine Rolle spielt, muss abgewartet werden.
Quellenangabe: Online-Casino-Zeitung