Glücksspiel: Casinos und Lotterien werben zu aggressiv

Glücksspiel: Casinos und Lotterien werben zu aggressiv

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Glücksspiel: Casinos und Lotterien schaffen mit aggressiver Werbung auch Anreize für Nichtspieler. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Vereinigung privater Wettanbieter. Der teilstaatliche Casinos-Austria-Konzern, zu dem auch die Lotterien und die lukrative Online-Plattform win2day gehören, macht aus Sicht der Konkurrenz zu viel Werbung. Die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) hat ihre Vorwürfe laut einem Bericht von Horizont mit neuen Gutachten untermauert. Eine der Studien soll gleich auch belegen, dass die österreichischen Glücksspielregeln nicht EU-konform sind. Die Casinos weisen das alles zurück.

Der Streit zwischen privaten Wett- und Glücksspielanbietern und dem Casinos-Austria-Konzern ist ein alter. Laut Glücksspielgesetz (GSpG) darf in Österreich einzig die Seite win2day Online-Glücksspiel anbieten. Es gibt aber zahlreiche andere Plattformen, die neben Sportwetten auch Glücksspiele offerieren und für jeden Österreicher, jede Österreicherin zugänglich sind. Die Portale berufen sich auf die Dienstleistungsfreiheit der EU: Wenn sie in einem EU-Staat – vielfach Malta, dort ist es günstig – eine Lizenz haben, dürften sie ihre Dienste in jedem anderen Mitgliedsstaat auch anbieten.

Casinos und Lotterien werben zu aggressiv

Während alle österreichischen Höchstgerichte seit dem Jahr 2016 die Kohärenz und Unionsrechtskonformität des GSpG bejaht haben, gibt es zahlreiche Juristen aus dem In- und Ausland, die das nicht so sehen. Das Glücksspielgesetz hatte in der Vergangenheit mehrmals novelliert werden müssen, weil es Probleme mit der EU-Konformität gegeben hatte. Ein Ansatzpunkt der privaten Anbieter und deren Juristen ist die Werbung der Casinos Austria. Diese sei überschießend, was aber in einem Monopol von EU wegen nicht erlaubt sei. Diese Punkte untermauerte die OVWG mit neuen Universitätsexpertisen, die der APA vorliegen.

Die Studie des Publizistik-Professors Jörg Matthes und weiteren Forscherinnen von der Universität Wien befasste sich mit der Wirkung der Casinos-Austria/Lotterien-Werbung auf Konsumenten von 2009 bis 2017; eine Nachfolgestudie untersuchte den Zeitraum 2018/19. Die Analysen zeigten, „dass alle Werbewirkungen auf Einstellungen und die Spielintention unabhängig vom Spielverhalten der Rezipient/innen auftreten“, heißt es in der Expertise. Die Werbung für Lotto, Casinos und Co. wirke auf „seltene oder regelmäßige Spieler im Vergleich mit jenen, die nicht spielen, auf die gleiche Art und Weise“. Es würden also auch Nichtspieler zum Glücksspiel gelockt.

Glücksspiel macht reich als Lockmittel

Zwei durch die Werbung geschaffene Anreize wirkten besonders stark: die Werbetypen „Glücksspiel macht zufrieden“ und „Glücksspiel macht reich“. „Allgemein kann gesagt werden, dass die Darstellung von Reichtum und die Darstellung der Wunscherfüllung beim Rezipienten/bei der Rezipientin den Wunsch auslösen, an Glücksspiel teilzunehmen“, so die Autoren. Durch die Glücksspielwerbung würden „auch potentielle Neukunden … angezogen, was eine Erweiterung des Kundenkreises nach sich ziehen könnte.“

Die Casinos Austria wiesen in einer Stellungnahme gegenüber der APA am Donnerstag darauf hin, „dass die Werbe- und Marketingausgaben der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien-Gruppe im Zeitraum 2005 bis 2019 um 14,22 Prozent zurückgegangen sind.“ Darüber hinaus gelte, „dass unsere Gruppe als einziger lizenzierter Anbieter von Online-Glücksspiel in Österreich zu einem adäquaten Werbeauftritt verpflichtet ist, um einen Beitrag zur Kanalisierung des Glücksspiels hin zum legalen Angebot zu leisten.“

Juristen sehen Werbemaßnahmen kritisch

Zwei deutsche, ebenfalls von der OVWG beauftragten Juristen sehen das ganz anders. Einem Gutachten der Ludwig-Maximilians-Universität München zufolge sind die von der Uni Wien untersuchten Werbestrategien im Hinblick auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) höchst problematisch. Letztlich verstießen alle, vor allem aber der Typus „Glücksspiel macht reich“, „gegen die vom EuGH als absolut verpönt herausgearbeiteten Elemente der Glücksspielwerbung, insbesondere gegen das Verharmlosungsverbot und das Verbot, in verführerischer Weise bedeutende Gewinne in Aussicht zu stellen.“ Der einzig legitime Zweck von Glücksspielwerbung des Monopolisten wäre, das Zocken in legale Bahnen zu lenken. „Vielmehr zielt die Werbung nachweislich darauf ab, auch Neukunden anzulocken, was auch gelingt“, schreiben Rudolf Streinz und Walther Michl in ihrer Expertise. Die Werbestrategie von Casinos Austria und Lotterien missachte die Vorgaben des EuGH „in vielfältiger Weise“.

Auch an der österreichischen höchstgerichtlichen Rechtsprechung zum Glücksspiel lassen die deutschen Juristen kein gutes Haar. Der von hiesigen Höchstgerichten verfolgte Ansatz, wonach bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Glücksspielwerbung auf die „gesamthafte Würdigung aller Auswirkungen auf den Glücksspielmarkt“ abzustellen sei, sei nicht mit der Auffassung des EuGH vereinbar. Das sahen in der Vergangenheit auch mehrere Unterinstanzen (Landesverwaltungsgericht, LVwG) in Österreich so und legten das Thema dem EuGH vor, wie die Gutachter in Erinnerung rufen. Aktuell liegt – zum zweiten Mal – der Fall „Fluctus und Fluentum“ beim EuGH, vorgelegt vom LVwG Steiermark. In der Rechtssache C-920/19 geht es um die Werbepraktiken des Konzessionsinhabers und die Kohärenz der österreichischen Monopolregelung.

Für die Casinos Austria ist die Sache ganz klar

Für die Casinos Austria gibt es puncto EU-Konformität längst keinen Zweifel mehr: „Trotz zahlreicher Gutachten haben alle österreichischen Höchstgerichte festgehalten, dass sowohl die österreichische Rechtslage als auch die Praxis der Konzessionäre den Vorgaben des EU-Rechts entspricht.“ Im Gegensatz dazu sei in „unzähligen Gerichtsverfahren“ festgestellt worden, „dass es die konzessionslosen Glücksspielanbieter im Onlinebereich sind, die gegen geltendes Recht verstoßen.“ Insbesondere die Anbieter aus Malta und Gibraltar „berufen sich dabei immer wieder – erfolglos – auf die Dienstleistungsfreiheit“, so die Casinos. Glücksspiel sei seit 2006 explizit aus der Dienstleistungsrichtlinie der EU ausgenommen. „Als Maßstab gilt also nur die in den Verträgen (Primärrecht) verankerte Dienstleistungsfreiheit. Diese dürfen die Mitgliedstaaten allerdings unter bestimmten Voraussetzungen beschränken“, erklärten die Casinos. Österreich erfülle diese Voraussetzung „durch ein gesetzlich festgelegtes hohes Schutzniveau und entsprechende Maßnahmen zu dessen Sicherstellung“.

Genau dieses Schutzniveau vermissen die deutschen Gutachter, sie nehmen dabei auch die Politik in die Pflicht. „Statt zu dulden, dass die Glücksspielmonopolisten Werbung in einer Weise treiben, die den Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung zuwiderläuft, wäre es … Aufgabe des Staates, … eine unionsrechtskonforme Regelung zu schaffen und durchzusetzen.“ Für Exklusivkonzessionäre wie die Casinos Austria und die Lotterien sei es jedenfalls „absolut verpönt“, das Glücksspiel zu verharmlosen – „dagegen hilft auch nicht der kleingedruckte Hinweis, dass es süchtig machen kann“. Ebenso sei es verboten, dem Glücksspiel ein positives Image zu verleihen und in verführerischer Weise bedeutende Gewinne in Aussicht zu stellen. „An diesen Maßstäben ist die Praxis der Glücksspielwerbung in Österreich zu messen“, konstatieren die Juristen. ✠

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