Glücksspiel: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Malta ein

Glücksspiel: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Malta ein

Glücksspiel: Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Malta aufgrund dessen oftmals kritisierter Glücksspielregulierung eingeleitet. Der Inselstaat im Mittelmarkt ist für seine zahlreichen lizenzierten Betreiber von Online-Casinos und Sportwetten-Angeboten bekannt, die ihre Internet-Dienste zumeist auch in anderen Ländern Europas vermarkten, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen.

Das kann unter anderem dazu führen, dass Spieler auf ihren Verlusten sitzen bleiben, auch wenn deutsche Gerichte ihnen eine Rückerstattung zugesprochen haben. Legalen Anbietern von Online-Glücksspielen sind die Mitbewerber aus Malta ohnehin ein Dorn im Auge, da diese den Glücksspielstaatsvertrag umgehen und dadurch wesentlich attraktiver für engagierte Spieler sind.

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Malta ein

In Deutschland und Europa machten in den letzten Monaten zahlreiche Gerichtsurteile in den Medien die Runde, in denen betroffene Spieler offenbar erfolgreich auf Rückzahlung bei den in Malta angemeldeten Betreibern von illegalen Casinos klagten. Die somit erfolgreichen Kläger haben dessen ungeachtet kaum Hoffnung jemals ihr Geld wiederzusehen. Das liegt an dem maltesischen Glücksspielgesetz, dass die einheimische Glücksspielbranche maximal vor juristischer Verfolgung schützt.

Damit will sich die EU-Kommission offenbar nicht länger abfinden und hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta wegen dessen Regulierung zum Online-Glücksspiel eingeleitet. Die europäische Instanz sieht in dem Inselstaat grobe Mängel bei der Einhaltung von EU-Vorschriften im Justizbereich.

Illegales Glücksspiel in Malta als Wirtschaftsmotor

In der offizieller Erklärung der EU-Kommission zu dem Thema heißt es: „Die Kommission hat festgestellt, dass Malta gegen die Verordnung verstößt, weil es seinen Gerichten vorschreibt, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen der Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten gegen maltesische Glücksspielunternehmen aus Gründen der nationalen öffentlichen Ordnung systematisch abzulehnen.“

Malta halte überdies ausländische Kläger davon ab, vor maltesischen Gerichten gegen die im Ausland oft illegalen Glücksspielbetreiber zu klagen. Dies stelle einen Verstoß dar, da die Gerichte Maltas aufgrund des Unternehmenssitzes der Beklagten nach EU-Recht die geeignete Instanz wären. Die EU-Beamten gehen in ihrer Klageschrift davon aus, dass das maltesische Recht den Online-Glücksspielsektor vor grenzüberschreitenden Klagen schützt. Dadurch aber könnte der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Rechtspflege in der EU untergraben werden. Malta bleiben zwei Monaten Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.

Quellenangabe: Online-Casino-Zeitung