Glücksspieleinnahmen zum Wohle der Staatskasse
Glücksspiel: Für den Staat bringt die Glücksspielindustrie viel Geld in die Kassen. Vor allem durch die Legalisierung, die im Jahr 2021 stattgefunden hat, ist mit spürbaren Mehreinnahmen zu rechnen.
Die Einnahmen der Steuern aus diesem Bereich fallen 2022 sehr hoch aus und übersteigen die Steuereinnahmen aus dem Vorjahr 2021. 2022 haben die Einnahmen eine Höhe von 2,56 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 10 Prozent entspricht.
Virtuelles Glücksspiel macht einen wichtigen Teil aus
Die digitalen Spielautomaten haben die höchste Steigerung zu verzeichnen. Allein die Steuereinnahmen in diesem Bereich sind auf das Vierfache erhöht. Nicht zu verachten ist die Steigerung beim Online-Poker, was 141 Prozent ausmacht. Dieser Steuerreform ist erst mit der Legalisierung in Kraft getreten.
Anders sieht es bei den Einnahmen im Lotteriebereich aus. Während die klassischen Lotterien auf einem gleichbleibenden Niveau sind, ist bei den Sportwetten eine Reduzierung um 8 Prozent gegeben. Diese Entwicklung wurde trotz der Fußball Weltmeisterschaft festgestellt.
Verschiedene Bundesländer profitieren
Nach der Legalisierung haben sich vor allem drei Bundesländer hervorgehoben, die sich über die enormen Mehreinnahmen freuen. Es handelt sich unter anderem um Sachsen, welche Mehreinnahmen von 24 Millionen zu verzeichnen haben. Diese Zahl bezieht sich auf die ersten drei Quartale 2021 lag die Zahl noch bei 23000 Euro bei den gleichen Bereichen.
In den ersten drei Quartalen des Jahre 2022 erreichen die Steuereinnahmen im Bereich Lotterie eine Höhe von 47 Millionen. In Bayern wurden im gleichen Zeitraum lediglich 17,6 Millionen erreicht. Ähnlich wie in Sachsen wurden auch in Thüringen und Sachsen- Anhalt große Steigerungen erzielt. Einen Unterschied zu Sachsen gibt es allerdings, da 2021 keine Steuereinnahmen hierbei zu verzeichnen waren.
Wofür die Mehreinnahmen für die Staatskasse verwendet werden, ist noch nicht endgültig geklärt. Die Einnahmen kommen nicht dem Bund, sondern dem jeweiligen Bundesland zu gute. Ebenfalls steht fest, dass es keine Zweckbindung gibt. Dennoch ist der Einsatz in der Suchtberatung nicht ausgeschlossen. ✠