Schweiz: 19 Spielbanken erhalten Spiel­bewilligung ab 2025

Schweiz: 19 Spielbanken erhalten Spiel­bewilligung ab 2025

Schweiz: Der Bundesrat hat vor rund einem Jahr die Konzessionen für Spielbanken neu vergeben. 19 Betreiber haben nun Grund zur Freude. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat am Donnerstag 19 Spielbanken die Spielbewilligung ab Anfang 2025 erteilt. Die ESBK hat damit insgesamt 22 Betreibern eine Konzession gegeben. Die Neuvergabe der begehrten Spielbewilligungen war notwendig, da die bestehenden Konzessionen zum Jahresende auslaufen.

Die Betreiber haben durch die neue Erteilung nun wieder reichlich Planungssicherheit, da die neuen Genehmigungen bis zum Jahr 2044 gültig sind. Der Bundesrat hat zudem zwölf der insgesamt 22 Unternehmen erlaub, Glücksspiele auch im Internet anbieten zu dürfen. Illegale Anbieter aus dem Ausland hingegen müssen damit rechnen, mit einer Netzsperre für ihre digitalen Angebote belegt zu werden.

19 Spielbanken erhalten Spiel­bewilligung ab 2025

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat die 19 Spielbanken vor der Zuteilung der Konzessionen in dem Zeitraum April bis Oktober 2024 ausführlich untersucht. Dabei wurde primär die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben kritisch hinterfragt. Drei Betreibe erhalten allerdings zumindest vorläufig keine Spielbewilligung. Die ESBK begründet dies mit spezifischen Faktoren. Demnach laufen die Kontrollen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Betriebsaufnahme bei der Spielbank in Davos derzeit noch.

Schweiz erteilt Genehmigungen für 12 Online-Casinos

Zu den beiden anderen Casinos erklärt die Kommission: „Noch keine Kontrolle konnte die ESBK in Bezug auf die beiden neuen Spielbanken in Winterthur und Prilly bei Lausanne durchführen, da sich deren Betriebsaufnahme baulich bedingt voraussichtlich bis Ende 2025 verzögert.“ Die ESBK hat darüber hinaus zwölf Genehmigungen für das Anbieten von Online-Glücksspielen erteilt.

Dabei soll es allerdings Verzögerungen geben, von denen neben dem Casino Davos auch die geplanten Online-Glücksspielangebote der Casinos Locarno und St. Moritz betroffen sind. Die ESBK betonte, dass auch im Online-Bereich bei jedem Anbieter geprüft werden müsse, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die gemachten Angaben korrekt sind. Zudem müsse die ESBK für jedes Spiel, das die Konzessionäre anbieten wollen, eine Spielbewilligung erteilt haben.

Quellenangabe: Online-Casino-Zeitung