Lootboxen: USK nimmt Glücksspiel in Leitkriterien auf
Lootboxen: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nimmt „glücksspielähnliche Mechanismen“ in Leitkriterien für Altersfreigaben auf. Der Kriterien-Katalog wurde somit um Nutzungsrisiken erweitert, zu den unter anderem „exzessive Mediennutzung“ und „Kauffunktionen“ zählen. Die USK versteht sich als eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche und ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.
Dem 15köpfigen Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gehören Spiele-Hersteller, Ministerien, Kirchen und Jugendorganisationen an. Die USK hat nun in einer Sitzung am 13. Dezember 2024 einstimmig die Erweiterung der sogenannten Leitkriterien zum 1. Januar 2025 beschlossen.
USK nimmt Glücksspiel in Leitkriterien auf
Die Leitkriterien beinhalten einen Katalog von Nutzungsrisiken, auf deren Grundlage die Alterseinstufung von Computer- und Videospielen vorgenommen wird. Digitale Spiele können massive Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben und auf diese wird bereits seit dem Jahr 2023 auf den Umverpackungen von physisch vertriebener Spiele hingewiesen.
Viele Spiele werden heute allerdings zumeist in digitaler Form in Online-Shops wie dem Apple App Store oder dem Google Play Store sowie Versendern wie Amazon vertrieben. Vertriebskanäle dieser Art haben bislang keine Verpflichtung auf eventuelle Gefahren und Risiken von Spielen hinzuweisen. Dies soll sich künftig ändern, zumal die digitale Distribution weiter auf dem Vormarsch ist.
Lootboxen sorgen nach wie vor für Kritik
Die Anpassung der USK-Leitkriterien könnte sich auf folgende Faktoren auswirken:
• Kommunikations- und Kontaktfunktionen
• Kauffunktionen
• Glücksspielähnliche Mechanismen
• Exzessive Mediennutzung
• Datenweitergabe an Dritte
• Nicht altersgerechte Kaufappelle
• Problematische Werbeinhalte
Der Oberbegriff „Glücksspielähnliche Mechanismen“ umfasst eine Vielzahl von In-App-Angeboten, mit denen Hersteller und Publisher von Spielen möglichst viel Geld mit ihren Produkten verdienen wollen. Die bekanntesten Vertreter sind dabei sicherlich die sogenannten Lootboxen oder auch Schatzkisten, die in kostenlosen Spielen gegen Echtgeld angeboten werden und nach dem Prinzip von zufallsbasierte virtuelle Belohnungen funktionieren.
Spieler, die sich zu dem Kauf von Lootboxen entscheiden, wissen somit nicht genau, welches virtuelle Produkt sie erhalten. Lootboxen gleichen somit Glücksspielen – was seit Jahren für Diskussionen sorgt. Obgleich Spiele wie EA Sports FC 25 erst ab einem Alter von 12 Jahren freigegeben ist, ergeben sich in der Praxis kaum Einschränkungen in punkto auf Marketing und Vertrieb.
USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker sieht in der vorgenommenen Aktualisierung einen Beleg für funktionierenden Jugendschutz bei Games und eine „besonders fortschrittliche“ Rolle Deutschlands im internationalen Vergleich: „Lootboxen, Chat- und Kauffunktionen oder Mechanismen, die eine exzessiven Mediennutzung fördern, können Risiken für Kinder und Jugendliche sein. Die USK berücksichtigt solche Risikophänomene in der Vergabe von Alterskennzeichen. Aktuell erhalten 30 Prozent der geprüften Spiele eine höhere Alterskennzeichnung aufgrund von Nutzungsrisiken.“
Heico Michael Engelhardt, Beiratsvorsitzender der USK erklärt: „Die USK hat beim Thema der neuen Nutzungsrisiken in den letzten Jahren einmal mehr gezeigt, dass sie mit neuen Entwicklungen bei Games Schritt hält und ein besonders aktuelles und hohes Niveau im Jugendschutz sicherstellt. Nun muss es gemeinsame Aufgabe von USK, den Unternehmen und der Politik sein, diese geltenden neuen Regelungen und Hilfen für Eltern noch bekannter zu machen, damit sie noch besser positiv wirken und im Erziehungsalltag helfen können.“
Quellenangabe: GamesWirtschaft