Sportwetten: Glücksspieler bangen um Rückzahlung von Verlusten
Sportwetten: Glücksspieler können bei Wettanbietern ihre Verluste einklagen – was allerdings oftmals an einem rechtlichen Wirrwarr scheitert. Warum das so ist, erklärt das Handelsblatt in einem ausführlichen Beitrag zu dem Thema. Der Bundesgerichtshof (BGH) und zahlreiche deutsche Gerichte müssen zurzeit der Frage auf den Grund geben, ob Glücksspieler auf eine Rückerstattung ihrer Verluste klagen können, wenn die Online-Sportwetten vor Oktober 2020 abgeschlossen wurden und die entsprechenden Anbieter über keine gültige deutsche Lizenz verfügten.
Der Bundesgerichtshof hat inzwischen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung eingeschaltet. Glücksspieler können somit weiter hoffen – obgleich eine endgültige Entscheidung wohl erst frühestes in eineinhalb Jahren erfolgen wird.
Deutsche Glücksspieler bangen um Rückzahlung von Verlusten
Zahlreiche deutsche Gerichte haben in den vergangenen Monaten und Jahren bereits oftmals zugunsten der Kläger entschieden. Viele Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer wollen mit dem Streitthema zudem Geld verdienen und bieten Glücksspielern ihre Dienste zwecks Rückerstattung ihrer Verlust an. Die Sache ist allerdings alles andere als einfach, obgleich viele Anwälte dies immer wieder betonen.
Das Gegenteil ist eher der Fall – was an dem Dreigestirn Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Bundesgerichtshof (BGH) und Europäische Gerichtshof (EuGH) liegt. Die Anbieter von Sportwetten im Internet wissen dies natürlich und nutzen die Konfusion, um sich selbst nach rechtskräftigen Urteilen zu weigern, den Klägern die Verluste zu erstellen. Ein Spiel auf Zeit, das dazu genutzt wird, um Vermögenswerte ins Ausland zu schaffen.
Betreiber von Sportwetten und Glücksspielen auf Malta geschützt
Erschwerend kommt hinzu, dass die zuständige Aufsichtsbehörde, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), unzureichend auf Beschwerden reagiert. Mehr noch, die GGL weigert sich oftmals gegen die Sportwetten-Anbieter vorzugehen und argumentiert dabei, dass Nachweise fehlen, dass die Forderungen gegen den Anbieter im Ausland – oftmals auf Malta – vollstreckt wurden.
Dabei tritt die ursächliche Problematik zutage: Auf Malta gibt es seit 2023 mit der „Bill 55“ ein Gesetz, das Vollstreckungen gegen dort ansässige Glücksspielunternehmen verhindert. Das hat gute Gründe, immerhin macht die Glücksspielindustrie rund 10 Prozent des maltesischen Bruttoinlandsprodukts aus. Als Folge, toleriert die GGL, dass vollstreckbare und auch rechtskräftige deutsche Urteile ignoriert werden und bestätigt, „dass eine Vollstreckung gegen Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta wegen der Bill 55 nicht möglich sei“. Der EuGH ist daher gefragt, ein Grundsatzurteil zu fällen – und das wird noch mindestens eineinhalb Jahre dauern.
Quellenangabe: Handelsblatt