Steuern und Sportwetten: Deutsche Gesetze sind eindeutig
Online-Anbieter von Sportwetten mit Sitz in der EU müssen den Einsatz oder ihren Gewinn aus Wetteinsätzen von Spielern in Deutschland versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden. Mit den eventuellen Konsequenzen für Anbieter und Spieler hat sich Ecovis-Steuerberater Julius Behr in Marktheidenfeld auseinandergesetzt.
Demnach nahmen die deutschen Bundesländer im Jahr 2023 rund 409,1 Millionen Euro in Form von Steuern auf Sportwetten ein. Als rechtliche Grundlage galt dabei das Rennwetten- und Lotteriegesetz aus dem Jahr 1922, das eine Steuer in Höhe von 5,3 Prozent auf Rennwetten und Lotterie vorschreibt. Die Finanzverwaltung besteuert direkt die Buchmacher, die für ein legales Anbieten eine deutsche Lizenz benötigen. Kunden sind somit faktisch nicht steuerpflichtig. Die Wettveranstalter haben allerdings die Möglichkeit, diese Abgaben direkt an die Spieler weiterzugeben. In der Praxis geschieht dies dadurch, dass sie entweder den Einsatz oder den Wettgewinn anpassen. Beides führt letztlich dazu, dass die Tipper einen Verlust in Höhe des Steuerbetrags hinnehmen müssen. Den Gewinn aus einer Wette müssen die Tipper jedoch nicht versteuern.
Steuern bei Sportwetten an Beispiel erläutert
Das Thema kursierte unlängst wieder durch die deutschen Medien, da ein ausländischer Online-Anbieter von Sportwetten mit Sitz in der Europäischen Union, vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen die deutsche Besteuerung von Sportwetten geklagt hatte. Das Unternehmen vertrat den Standpunkt, dass diese Besteuerung verfassungs- und europarechtswidrig sei. In Deutschland müssen Sportwettenanbieter die Steuer auf den Wetteinsatz von deutschen Spielern entrichten – ganz egal, wo sie ihren Sitz haben.
Der Kläger hatte im August 2016 eine Steueranmeldung abgegeben, anschließend jedoch Einspruch eingelegt. Der Anbieter von Sportwetten im Internet argumentierte, dass die Steuer seine Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht verletze. Zudem seinen die Ermittlungspflichten bezüglich des gemeldeten Wohnsitzes der Spieler, nicht erfüllbar. Damit nicht genug, die Firma führte zudem aus, dass auch der Gleichheitsgrundsatz des deutschen Grundgesetzes verletzt und die Berufsfreiheit eingeschränkt werde.
Finanzbehörden erheben Steuern von allen Anbietern
Der Bundesfinanzhof (BFH) konnte wie schon zuvor das Hessische Finanzgericht den Argumenten nicht folgen und wies die Klage in seinem Urteil vom 16. Juli 2024 ab (IX R 6/22). Der BFH begründete die Entscheidung derart, dass die Finanzbehörden die Steuer von inländischen und ausländischen Sportwettenanbietern gleichermaßen erheben würden. Daher liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Der Bundesfinanzhof erklärte außerdem, dass der Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt ist, weil damit ein Ziel des Gemeinwohls verfolgt wird, nämlich der Spielsucht entgegenzutreten und den Anreiz für Glücksspiele zu verringern.
„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat schon 2010 entschieden, dass nationale Verbote gerechtfertigt sind, wenn sie Ziele des Gemeinwohls verfolgen“, erklärt Behr. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach deutlich gemacht, dass er Online-Sportwetten in Deutschland für illegal hält, wenn die Veranstalter nicht über die erforderliche Lizenz verfügen. Online-Spieler sollten deshalb beachten, dass sie sie nur bei Wettanbieter spielen, die eine Lizenz haben.
Quellenangabe: Ecovis