Lotto: GGL geht gegen die Lottoland-Gruppe vor
Lotto: Die Bekämpfung illegaler Online-Glücksspielbetreiber wurde am 01.07. von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL übernommen. Vor kurzem geriet der Unternehmer von Lottohelden und Lottoland ins Visier der Behörde.
Zugelassene Glücksspielanbieter werden auf der White List geführt. Derzeit befinden sich auf der Liste nur wenige Anbieter. Zahlreiche Unternehmer haben eine Aufnahme beantragt, die noch nicht abgelehnt oder zugesichert wurde. Dennoch gelten Glücksspielbetriebe, die nicht aufgeführt sind, als illegal.
Lottoland und Lottohelden sollen blockiert werden
Erste Provider wurden aufgefordert, die Webseiten der Lottoland-Gesellschaft zu sperren. Die Gründe sind laut dem GGL Vorsitzenden folgende:
Seit Jahren bieten Lottoland und seine Tochtergesellschaft Lottohelden illegale Glücksspiele an. Nutzer waren der Meinung, dass sie durch den Betreiber an Lotto teilnehmen. Es wurde jedoch nur auf den Ausgang der lizenzierten Lotterie gewettet. Quoten sind nicht transparent und es sei nicht sicher, dass Verbraucher ihre Gewinne erhalten.
Die Lottoland-Gruppe wehrt sich
Dass Internetprovider aufgefordert werden, den Betrieb von Lottoland und Lottohelden einzustellen, hält das Unternehmen für rechtswidrig. Sperranordnungen des freien Dienstleistungsverkehrs gegenüber Anbietern in Europa sind verboten, stellt der Lottoland-Betreiber fest.
Laut einem Bericht der Computerbild bemüht sich die Gruppe seit dem Jahr 2017 um eine deutsche Lizenzierung. Bis heute wurden die Anträge weder abgelehnt noch angenommen.
Laut einer Mitteilung klagt die Lottoland-Gruppe gegen die Verfügungen vor den Verwaltungsgerichten Darmstadt und Hannover. Die Urteile stehen noch aus. Lizenzen von Malta, Irland, Großbritannien und Schweden sind bereits im Besitz der Lottoland-Gruppe.
Lottoland äußert seine Vermutung
Die Lottoland-Gesellschaft meint, dass sie ins Visier geriet, da Deutschland sein Lottomonopol um jeden Preis schützen will. Der Staat profitiert durch seine legalen Lottogesellschaften, die sich alle im staatlichen Besitz befinden. Eine private Lotterie könnte eine Gefahr darstellen. Am Ende werden Gerichte entscheiden, ob die IP-Sperre verhängt wird. ✠