Sportwetten: Buchmacher wehren sich gegen hessische Initiative

Sportwetten: Buchmacher wehren sich gegen hessische Initiative

Sportwetten: Wettanbieter wie Tipico und Co. sollen ihre bisher legalen Angebote innerhalb von zwei Wochen einstellen, wenn noch keine staatliche Freigabe vorliegt. Um die dadurch resultierenden Umsatzeinbußen zu umgehen, zogen Sportwettenanbieter vor Gericht und bekamen Recht.

Erst nach Freigabe sollen Wettangebote unterbreitet werden

Buchmacher mussten bisher zuständigen Behörden ihre Angebote binnen zwei Wochen zukommen lassen. Waren diese illegal oder unzulässig, wurden diese abgestellt.

Nun sollen Wettangebote jedoch nur noch unterbreitet werden dürfen, wenn es keine Einwände vom Staat gibt und eine Freigabe erfolgt ist. Im Mai ordnete der Regierungsdezernat von Hessen die sofortige Umsetzung an.

Wettanbieter müssten demnach allein für die ganzen Fußballwettangebote über 10.000 einzelne Anträge stellen. Bis diese durch die Aufsichtsbehörde positiv bewertet werden, fallen circa 70 Prozent des Angebots weg.

Wettanbieter klagen im Eilverfahren gegen Nebenbestimmungen

Vor dem Amtsgericht Darmstadt haben die Wettanbieter gegen die Nebenbestimmungen im Eilverfahren geklagt. Dieser Prozess befindet sich im ersten Schritt. Der Hängebeschluss ergab, dass die Buchmacher im Recht sind.

Laut einem Bericht von Business Insider liegt der Beschluss des Gerichts dort vor. Für die Dauer des Verfahrens werden die von Hessen geforderten Verschärfungen ausgesetzt. Der Richter meint dazu, dass den Wettanbietern schwere Umsatzverluste durch das Aussetzen des Angebots drohen würden.

Außerdem ist die Befürchtung groß, dass Kunden dann Angebote des Grau- bzw. Schwarzmarktes nutzen, um weiter auf Sportergebnisse zu wetten. Das Ziel des Gesetzgebers ist es jedoch, den natürlichen Spieltrieb in überwachte und geordnete Bahnen zu lenken, um die Glücksspielsucht einzudämmen.

Richter kritisiert das Vorgehen Hessens

Die Vorgehensweise wurde vom Richter des Regierungspräsidiums Darmstadt stark kritisiert. Um eine Genehmigung wurde schon 2020 innerhalb der Frist gebeten. Auf die Anträge wurde seitens Präsidium weder positiv noch negativ reagiert.

Daher ist die plötzlich dringende Verschärfung nicht nachvollziehbar, meinte der Richter. Das komplette Urteil des Eilverfahrens steht derzeit noch aus. ✠

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