Online-Casinos: EuGH ebnet Weg für Glücksspiel-Rückerstattungen
Online-Casinos: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Position von Spielern gegenüber Internet-Anbietern ohne Lizenz in ihrem Land. Das oberste rechtssprechende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg entschied in dem Urteil vom 16. April 2026 (Az. C-440/23), dass europäisches Recht weder gegen nationale Glücksspiel-Verbote noch gegen Rückerstattungsklagen von Verbrauchern gegen Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten spreche.
Der konkrete Fall eins Spielers aus Deutschland brachte den Stein ins Rollen. Der Mann hatte zwischen Juni 2019 und Juli 2021 bei zwei maltesischen Online-Glücksspielanbietern mehrere Einsätze bei virtuellen Automatenspielen und Wetten auf Lotterieziehungen verloren. In dem Zeitraum waren Glücksspiele im Internet in Deutschland grundsätzlich verboten, viele Spieler zockten daher bei Anbietern mit ausländischen Lizenzen, die oftmals aus Malta stammten.
EuGH ebnet Weg für Glücksspiel-Rückerstattungen
Der betroffene Spieler forderte seine Verluste zurück und beruf sich dabei auf die fehlende Erlaubnis in Deutschland. Er trat seine Rechte an eine Gesellschaft ab, die die Unternehmen vor einem maltesischen Gericht verklagte. Die beklagten Unternehmen wandten ein, dass die deutsche Verbotsregelung gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) verstoße und eine Lizenz aus Malta auch in Deutschland anzuerkennen sei. Außerdem seien Klagen rechtsmissbräuchlich, weil Spieler wissentlich Anbieter mit maltesischer Lizenz genutzt hätten.
Mit entsprechenden Fragen wandte sich das maltesische Gericht anschließend nach Luxemburg. Der EuGH wollte jedoch von den Argumenten der Glücksspiel-Anbieter nichts wissen: Zum Schutz von Verbrauchern sowie zur Bekämpfung von Schwarzmärkten dürften Mitgliedstaaten die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit beschränken. Daran ändere auch nichts, dass das generelle Online-Glücksspielverbot in Deutschland 2021 ersetzt wurde und Online-Glücksspiele seitdem mit behördlicher Genehmigung erlaubt sind.
Betreiber von Online-Casinos müssen aufpassen
Die Spielerklagen seien darüber hinaus nach EU-Recht nicht rechtsmissbräuchlich. Die Teilnahme an den Spielen allein reiche nicht aus, um einen Missbrauch anzunehmen, so der EuGH. Thomas Dünchheim, Anwalt von Greenberg Traurig, sieht aufgrund des Urteils mögliche Millionenrisiken für Betreiber von Online-Casinos ohne gültige deutsche Lizenz. „Das wird jetzt eine kritische Situation für Veranstalter“, erklärt der unter anderem auf Glücksspielrecht spezialisierte Dünchheim. Die Rückforderungssummen seien teilweise recht erheblich, zudem gebe es eine Vielzahl an Klagen.
Die könnte sogar noch größer werden: Laut Rechtsanwalt István Cocron, der zahlreiche Verfahren auf Spielerseite betreut hat, klagte bisher nur ein Bruchteil der betroffenen Spieler. „Diese Verfahren werden in Deutschland seit über fünf Jahren geführt, als erstes Gericht hatte das Landgericht Gießen zugunsten des Spielers entschieden“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von CLLB aus München gegenüber LTO. „Nach der Vorlage aus Malta an den EuGH hatten der Bundesgerichtshof und auch viele vorgelagerte Gerichte ihre Verfahren ausgesetzt – dieser Aussetzungsgrund ist mit der EuGH-Entscheidung jetzt weggefallen.“
Quellenangabe: Online-Casino-Zeitung