Sportwetten: Das regelt der Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2021 wirklich

Sportwetten: Das regelt der Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2021 wirklich

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Sportwetten: Ein Mitglied der FREY Rechtsanwälte klärt auf. Nur, weil der Glücksspielmarkt liberalisiert wurde, können Sportwettenanbieter noch lange nicht alles tun und lassen, was sie möchten.

Welche Einschränkungen Wettanbieter beachten müssen und was der neue Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2021 genau regelt, wird nachfolgend aufgezeigt.

Ohne eine behördliche Zulassung sind Sportwetten-Werbungen illegal

Der Glücksspielstaatsvertrag definiert in seiner Fassung, was ein Glücksspiel ist. Demnach muss die Entscheidung über den Ausgang einer gekauften Wette komplett dem Zufall überlassen sein. Daher zählen beispielsweise E-Sports-Events nicht zum Glücksspiel. Hier können Spieler durch Wissen und Können gezielten Einfluss auf das Ergebnis ausüben.

Darüber hinaus regelt der neue Vertrag auch das Glücksspiel zu festen Quoten. Es ist demnach ein Unterschied, ob Wissen und Können für das Endergebnis verantwortlich sind, oder ein zukünftiges Ergebnis, wie ein 1:0 beim Fußball, mit einer Wahrscheinlichkeit eintritt. Zweiteres zählt also auch zum Glücksspiel.

Nur der Anbieter, der per Definition Glücksspiel betreibt, bekommt eine Erlaubnis der Behörde und darf werben. Die Art und der Umfang der Werbung können in dieser Erlaubnis von der zuständigen Behörde festgehalten werden.

Rechtliche Vorgaben für Glücksspielwerbungen sind komplex

Nicht selten betreiben private Wettanbieter unter einer Dachmarke mehrere Glücksspielangebote. Besitzt ein Anbieter eine Sportwettenlizenz und eine unzureichende ausländische Lizenz für Poker, so handelt es sich um eine illegale Aktivität und die Werbung der Angebote ist verboten.

Trennen Wettanbieter jedoch deutlich Sportwetten sowie andere Glücksspielangebote im Internet und verfügen sie darüber hinaus über gültige deutsche Lizenzen nach dem GlüStV, so dürfen Anbieter werben. Virtuelle Automaten oder Online-Poker unterliegen jedoch einem Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr.

Ebenso können Sportwettenanbieter auch nicht aggressiv und penetrant werben. Sie müssen sich an den allgemeinen Werbevorgaben der Werbeindustrie sowie an den Vorgaben für Sportwetten-Werbung messen lassen. Übermäßige Spielanreize und eine gezielte Verführung zum Glücksspiel dürfen also nicht beworben werden. Auch Werbung an Minderjährige und irreführende Angebote sind strikt verboten.

Für Sportwetten ist darüber hinaus auch zu beachten, dass Werbungen während eines Live-Events untersagt sind. Genauso, wie das Werben über Telekommunikationsanlagen (Anrufe, SMS o.ä., nicht E-Mails). Personalisierte Werbung bedarf einer Sondergenehmigung des Spielers, kann aber durchgeführt werden. Wobei jedoch die Vergütung nicht an den Umsatz der Werbekampagne geknüpft sein darf.

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