Ratgeber: Gewinnspiel- oder schon Glücksspielangebot

Ratgeber: Gewinnspiel- oder schon Glücksspielangebot

Ratgeber: Bis zu zwei Jahre Haft drohen nach § 284 StGB für unerlaubte Glücksspiel-Veranstaltungen. Der Gesetzgeber entscheidet zwischen Gewinnspiel und Glücksspiel, aber der Grad ist schmal.

Unterschied zwischen Glücksspiel und Gewinnspiel

Reklame für Preisausschreiben oder Gewinnspiele ist zunächst legal und ohne behördliche Erlaubnis möglich, solange das Lauterkeitsrecht eingehalten wird. Damit das Gewinnspiel jedoch nicht als Glücksspiel ausgelegt wird, müssen einige Vorschriften eingehalten werden.

Für das Glücksspiel wurde bundesweit eine einheitliche Rahmenbedingung durch den Staatsvertrag geschaffen. Online-Glücksspiele dürfen daher nur angeboten werden, wenn eine staatliche Lizenzierung vorliegt. Für das Gewinnspiel gibt es keine Legaldefinition. Im Gesetz wird es jedoch gegen den unlauteren Wettbewerb und im Telemediengesetz erwähnt. In diesen Schriften wird das Gewinnspiel mit Preisausschreiben gleichgesetzt.

Strafe durch das Anbieten von illegalen Glücksspielen

Wird öffentlich ein Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre bestraft. Wer zudem gewerbsmäßig oder als Mittäter eines solchen Unternehmens agiert, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Entgeltforderungen können als Glücksspiel gewertet werden

Wenn sich Unternehmer an die Regeln des TMG und UWG halten, sollte es keine weiteren Probleme geben. Sobald jedoch Entgelt gefordert wird, ist Vorsicht geboten. Schon das Anbieten eines Loses gegen Bezahlung führt dazu, dass eine behördliche Genehmigung eingeholt werden muss. Auch wenn Kosten eventuell verdeckt an die Teilnehmer umgelagert werden, wird von Glücksspiel ausgegangen.

Wettbewerbsrecht nicht außer Acht lassen

Um legal Gewinnspiele anzubieten, müssen viele Punkte beachtet werden. Laut einem Beitrag von Onlinehändler-News gibt es dort einige Tipps und Informationen in einem kostenfreien Hinweisblatt. Teilnahmebedingungen müssen inhaltlich korrekt verfasst und offen dargestellt werden. Zudem müssen die Bedingungen der Plattform eingehalten werden, dabei stellen oft Social Media Netzwerke ganz eigene Anforderungen und Bedingungen. Daher sollten sich Anbieter zunächst gut informieren, damit es zu keinen unerwarteten Problemen führt. ✠

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